Mai 2022

Eingliederungshilfe: BSG bestätigt Anspruch auf Urlaubsassistenz

Mit Urteil vom 19.5.2022 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass im Rahmen der früheren Eingliederungshilfe nach dem SGB XII auch Anspruch auf Übernahme der Kosten für Hotel- und andere Reisekosten besteht, die entstehen können, wenn die leistungsberechtigte Person Urlaub und von Assistenzkräften begleitet wird (Aktenzeichen B 8 SO 13/20 R).

Der Kläger unternahm im Juli 2016 eine siebentägige Nordseereise auf einem Kreuzfahrtschiff. Er ist wegen seiner Behinderung dauerhaft auf Assistenz angewiesen und beschäftigt drei Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell. Vom…

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