Oktober 2015

Verfassungswidrige Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Im Beschluss vom 18.7.2012 (1 BvL 10/10) zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des damaligen AsylbLG als evident verfassungswidrig verworfen und angeordnet, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sofort deutlich höhere Leistungen erhalten. In dem Beschluss hat das BVerfG formuliert:

Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein…

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