Zuletzt bearbeitet 2.3.2021

§ 18 Abs. 3 SGB IX enthält eine Genehmigungsfiktion. Danach gelten Leistungen als genehmigt, wenn der Reha-Träger nicht innerhalb von zwei Monaten entscheidet. Hier stehen Erläuterungen zur Genehmigungsfiktion unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Verfügung:

Genehmigungsfiktion nach § 18 Abs. 3 SGB IX