Juni 2013

Urteil des Bundessozialgerichtes zum Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz bei SGB II-Leistungen liegt vor

Am 26.6.2013 ging das schriftliche Urteil des BSG zum Mehrbedarfszuschlag bei Laktoseintoelranz bei uns ein (Urteil vom 14.2.2013, B 14 AS 48/12 R). Das BSG hat entschieden, dass die Frage, ob und inwieweit die bei Laktoseintoleranz erforderliche Ernährung höhere Kosten verursacht (für die dann ggf. ein Zuschlag zu bewilligen ist), keine allgemeine Tatsache und damit keine Rechtstatsache betrifft. Die Frage muss vielmehr in jedem Einzelfall auf der Grundlage sachgerechter Ermittlungen entschieden werden. Das BSG hat…

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