Diskussion Reform der Eingliederungshilfe 2025

Zuletzt bearbeitet 11.6.2025

Mit Beginn der 21. Legislaturperiode (ab 2025) hat die Diskussion um eine weitere Reform der Eingliederungshilfe Fahrt aufgenommen. Das neue Recht der Eingliederungshilfe trat zum 1.1.2020 in Kraft. Die Eingliederungshilfe wurde mit der großen Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aus der Sozialhilfe heraus und in ein eigenständiges Leistungsgesetz (SGB IX Teil 2, §§ 90 bis 150a) überführt.

Das neue Recht der Eingliederungshilfe verlangt, die bis heute in hohem Maß einrichtungszentrierte Struktur der Eingliederungshilfe zu überwinden und an ihre Stelle ein personenzentriertes Leistungssystem zu setzen. Obwohl dies bereits seit mehr als fünf Jahren gilt, hat sich in der Praxis wenig verändert. Die Seite der Leistungsträger beklagt, dass die Ausgaben steigen. Die Seite der Leistungserbringer zeigt sich in erster Linie um den Erhalt ihrer Unternehmen besorgt. Beide Seiten zeigten sich vor allem darum bemüht, möglichst wenig zu verändern, sodass es bis heute nicht oder nur vereinzelt zu dem zu Recht als Paradigmenwechsel bezeichneten Umbau von einem institutionenzentrierten zu einem personenzentrierten System kam.

Die Leistungsberechtigten selbst verfügen nicht über die Verhandlungsmacht, derer sie bedürften, um den Wandel ihrerseits voranzutreiben.

Die neue Reformdiskussion ist vor allem von dem Bestreben der Seite der Leistungsträger geprägt, die grundlegende Refom der Eingliederungshilfe durch das BTHG so weit als möglich rückabzuwickeln. In der Hoffnung, einen Beitrag dazu zu leisten, dass diesen Bestrebungen der Erfolg versagt bleibt, und natürlich dazu, dass das neue Recht endlich in der Praxis der Eingliederungshilfe befolgt wird, werfe ich hier einige Schlaglichter auf die Rerformdiskussion 2025.

  • Mai 2024: Auftakt Deutscher Landkreistag (DLT)
    Den Auftakt macht der Deutsche Landkreistag mit seinen „Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes“ aus dem Mai 2024. Der Deutsche Landkreistag ist in der gesamten Sozialpolitik dafür bekannt, dass er sich eigentlich immer gegen soziale Rechte stellt. Die kommunalen Spitzenverbände – einer davon ist der Deutsche Landkreistag – haben zwar ein gewisses politisches Gewicht, das man aber nicht überbewerten sollte. Der DLT verlangt im Ergebnis die Rückkehr zu einer anstaltlichen Struktur der Eingliederungshilfe bei gleichzeitiger Entmachtung der Seite der Leistungserbringer und damit auch der freien Wohlfahrtspflege.
  • Januar 2025: Übernahme der Position durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS)
    Im Januar 2025 übernahm die BAGüS und damit ein Akteur der Ebene der Bundesländer die Forderungen des DLT. Zu diesem Papier habe ich eine Stellungnahme formuliert und hier veröffentlicht (s.a. Meldung Kobinet).
  • Mai 2025: Positionierung der Fachgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe der GRÜNEN
    Im Mai veröffentlichte die „grüne Fachgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe” ein Positionspapier, das sich mit der Position der BAGüS auseinadersetzt (s.a. Meldung Kobinet).