November 2014

BSG stellt klar, dass § 1629 a BGB auch dann anzuwenden ist, wenn ein Erstattungsbescheid erst nach Eintritt der Volljährigkeit ergeht

§ 1629 a BGB begrenzt die Haftung eines Volljährigen für Forderungen, die sich gegen ihn richten und die vor Eintritt seiner Volljährigkeit entstanden sind, auf die Summe seines Vermögens zum Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit.

Vereinfacht heißt das: Alle Schulden, die vor dem 18. Geburtstag entstanden sind, erlöschen, wenn sie nicht mit dem Geld, was man am 18. Geburtstag hat, bezahlt werden können. Das Geld, was am 18. Geburtstag da ist, muss…

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EuGH entscheidet über Vorlagebeschluss des SG Leipzig wg. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (Leistungsausschluss für bestimmte EU-Ausländer)

Am heutigen 11.11.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Vorlagebeschluss des SG Leipzig (SG Leipzig, 3.6.2013, S 17 AS 2198/12) entschieden. Der Beschluss steht im Volltext in deutscher Sprache zur Verfügung. Der EuGH hat entschieden, dass der Leistungsausschluss im vorliegenden Fall nicht gegen das Recht der EU verstoße. Dabei spielt aber eine Rolle, dass die Klägerin in Deutschland nicht auf Arbeitssuche war:

"Den…

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