Juli 2014

VGH Mannheim entscheidet gegen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes nach § 7 KostenbeitragsVO bei Inobhutnahme

Wenn Kinder oder Jugendliche vom Jugendamt in Obhut genommen werden, sind die Eltern grundsätzlich kostenbeitragspflichtig (§§ 90 bis 94 SGB VIII). Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Einkommen ab. § 7 Kostenbeitragsverordnung regelt jedoch, dass bei bestimmten Leistungen stets ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu zahlen ist – unabhängig davon, ob das Kindergeld zB beim ALG II schon angerechnet wurde. Zwar wird die Anrechnung beim ALG II in einem solchen Fall rückwirkend…

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BSG verschärft das Zustimmungserfordernis für Investitionen von Einrichtungen der Behindertenhilfe

Am 23.7.2014 hatte das Bundessozialgericht erstmals zu entscheiden, wie das Zustimmungserfordernis aus § 76 Abs. 2 Satz 4 SGB XII auszulegen ist (B 8 SO 3/13 R). Nach dieser Vorschrift muss der Sozialhilfeträger der Erhöhung des Investitionsbetrages – eines Teils des Entgelts für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege – nur dann zustimmen, wenn der zuvor der Investition zugestimmt hat.  Das gilt sogar für neu geschaffene Heimplätze, für die noch gar keine Leistungsvereinbarung besteht. In der Praxis…

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Regelbedarfsstufe 1 auch für Grundsicherungsempfänger, die mit anderen Personen zusammen leben

Das Bundessozialgericht hat gestern entschieden, dass Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB XII in der Regel auch dann den Regelsatz der Stufe 1 (zurzeit: 391 €) erhalten, wenn sie mit ihren Eltern oder anderen Personen zusammenleben. Diese Entscheidung war vor einigen Jahren schon einmal gefallen. Im Zuge der Hartz-IV Reform, die zum 1.4.2011 in Kraft trat, unternahm der Gesetzgeber dann den Versuch, die Leistungen für Personen, die mit anderem in einem Haushalt wohnen, auf 80 % der Regelbedarfsstufe 1, also die…

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Grundsätzlich kein Kostenersatz wegen "sozialwidrigen Verhaltens" bei Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII

Der 2. Senat des LSG Stuttgart hat in einer gerichtlichen Verfügung unsere Auffassung bestätigt, dass Kostenersatz nach § 103 SGB XII (schuldhaftes Herbeiführen der Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe) in Fällen von Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII nicht gefordert werden kann. Der Sozialhilfeträger hatte zunächst Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII bewilligt, dann aber Kostenersatz gefordert, weil die Hilfeempfängerin kurz vor Leistungsbezug noch ein Darlehen bei…

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