Zuletzt bearbeitet 2.3.2021
§ 18 Abs. 6 SGB IX trifft eine Regelung für den Fall der Selbstbeschaffung von Leistungen zur Teilhabe. Hier steht eine kurze Erläuterung zu dieser Vorschirft zur Verfügung:
§ 18 Abs. 6 SGB IX trifft eine Regelung für den Fall der Selbstbeschaffung von Leistungen zur Teilhabe. Hier steht eine kurze Erläuterung zu dieser Vorschirft zur Verfügung: