Zuletzt bearbeitet 2.3.2021

§ 18 Abs. 6 SGB IX trifft eine Regelung für den Fall der Selbstbeschaffung von Leistungen zur Teilhabe. Hier steht eine kurze Erläuterung zu dieser Vorschirft zur Verfügung:

Selbstbeschaffung nach § 18 Abs. 6 SGB IX