Zuletzt bearbeitet 9.10.2026

Verfahren beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Oktober 2026

Das BMAS hat einen ersten Entwurf einer Reform des SGB IX erstellt, der den Sozialministerien der Länder zur Kenntnis gebracht und dabei auch außerhalb der Ministerien bekannt wurde [Entwurf Reform SGB IX Teil 1] [Entwurf Reform SGB IX Teil 2]. Dem Vernehmen nach ist das BMAS angewiesen, sich allein oder doch in erster Linie an der Anlage zum Beschluss der MPK vom 25.6.2026 zu orientieren.

Es erscheint möglich, dass das BMAS im nächsten Schritt einen Referentenentwurf für eine Reform des SGB IX vorlegt. Aus informierten Kreisen ist allerdings zu hören, dass die Änderungen im SGB IX möglicherweise im sog. Omnibusverfahren an ein anderes Gesetz angehängt werden. Dies würde bedeuten, dass das Ministerium kein Verfahren (und auch keine Verbändeanhörung) durchführt. Stattdessen würden die Änderungen dann auf dem Weg eines Änderungsantrags an ein Artikelgesetz, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet, angehängt. Dafür käme z.B. das Verfahren zum KJHSRG in Betracht.

Politische Debatte vor einem (möglichen) Gesetzgebungsverfahren

Juni 2026

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschließt, Einsparungen in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Die avisierten Sparmaßnahmen ergeben sich aus der Anlage zum eigentlichen Beschluss.

Das Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) veröffentlichen die Empfehlungen, die aus der in der im Herbst 2025 gegründeten Arbeitsgruppe hervorgegangen sind [Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe].

Mai 2026

Der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht eine „Vorschlagsliste“, die im Bundeskanzleramt erstellt worden sein soll und die im Wesentlichen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesländer enthält [Vorschlagsliste]. Die Wünsche der Länder und Kommunen, die hier formuliert sind, sind nicht neu. Im Großen und Ganzen ist die Vorschlagsliste eine Gesamtdarstellung der traditionellen Litanei derjenigen politischen Kräfte, die soziale Rechte von benachteiligten Gruppen (nicht hingegen soziale Rechte des Mittelstandes) grundsätzlich missbilligen. Ungewöhnlich ist allerdings, dass das Kanzleramt sich an den zuständigen Ministerien mit dieser Litanei beschäftigt zu haben scheint.

Herbst 2025

Das BMAS und die Sozialminiaterien der Länder setzen eine Arbitsgruppe ein, der ausschließlich Leistungsträger angehören. Weder die Seite der Leistungsberechtigte noch die Seite der Leistung ist vertreten. Zu diesem Arbeitsgruppenprozess siehe Rosenow:Verteidigung der anstaltlichen Tradition. Zu den Forderungen der Kommunen und Länder nach einer Reform des Rechts der ­ Eingliederungshilfe, SozSich 2026, 10-15.

Mai 2025

Positionierung der Fachgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe der GRÜNEN
Im Mai veröffentlichte die „grüne Fachgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe” ein Positionspapier, das sich mit der Position der BAGüS auseinadersetzt (s.a. Meldung Kobinet).

Januar 2025

Übernahme der Position durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS)
Im Januar 2025 übernahm die BAGüS und damit ein Akteur der Ebene der Bundesländer die Forderungen des DLT. Zu diesem Papier habe ich eine Stellungnahme formuliert und hier veröffentlicht (s.a. Meldung Kobinet).

Mai 2024

Den Auftakt macht der Deutsche Landkreistag (DLT) mit seinen „Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes“ aus dem Mai 2024. Der Deutsche Landkreistag ist in der gesamten Sozialpolitik dafür bekannt, dass er sich eigentlich immer gegen soziale Rechte stellt. Die kommunalen Spitzenverbände – einer davon ist der Deutsche Landkreistag – haben zwar ein gewisses politisches Gewicht, das man aber nicht überbewerten sollte. Der DLT verlangt im Ergebnis die Rückkehr zu einer anstaltlichen Struktur der Eingliederungshilfe bei gleichzeitiger Entmachtung der Seite der Leistungserbringer und damit auch der freien Wohlfahrtspflege.