Fristen nach §§ 14 ff. SGB IX
Zuletzt bearbeitet 2.3.2021
§§ 14, 15 sehen knappe Fristen für die Reha-Täger vor, innerhalb derer sie ihre Entscheidung treffen müssen. Für Leistungsberechtigten stellt sich die Frage, welche Folgen es hat, wenn ein Reha-Träger die Frist versäumt. Dies ist Gegenstand der kurzen Erläuterung zu den Fristen aus §§ 14, 15 SGB IX, die hier zur Verfügung steht: