2025

Eingliederungshilfe: Sicherstellungsauftrag nicht erfüllt – Anspruch auf hohe Geldleistungen

Das LSG Baden-Württemberg hat einem jungen Mann mit Prader-Willy-Syndrom im Eilverfahren Eingliederungshilfe in Form einer Geldleistung in Höhe von 44.841,48 € monatlich zugesprochen [LSG Baden-Württemberg, 17.9.2025, L 2 SO 2657/25 ER-B]. Die Entscheidung der ersten Instanz wurde damit im Wesentlichen bestätigt [SG Freiburg, 8.8.2025, S 10 SO 2132/25 ER].

Vorangegangen war eine jahrelange Suche nach einer geeigneten Versorgung. Während dieser Zeit wurde der Antragsteller von seinen die Eltern versorgt, die dadurch in so…

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Untersuchung des IAB: Der „Totalverweigerer“ – ein diskursives Konstrukt ohne Bezug zur Realität

Die CDU hat sich auf Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld eingeschossen. Im Zentrum der Rhetorik stehen zwei Behauptungen. Erstens: Es gebe eine relevante Zahl von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und erwerbstätig sein könnten, wenn sie nur wollten. Diese Menschen lebten nur deshalb von Bürgergeld, weil das für sie attraktiver sei als eine Erwerbstätigkeit. Sie seien „Totalverweigerer“. Zweitens: Wenn man das SGB II (also das Bürgergeldgesetz) reformiere, könne man einige Milliarden €…

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Systemversagen der Eingliederungshilfe

Das Sozialgericht (SG) Freiburg hat mit einem ausführlich begründeten Urteil vom 27.5.2025, das im August bekanntgegeben wurde, Systemversagen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf festgestellt (SG Freiburg, 27.5.2025, S 7 SO 1914/23). Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt auf dem steinigen Weg der Umstellung der Eingliederungshilfe von einer institutionen- zu einer personenzentrierten Leistung.

Einblicke in die Wirklichkeit der Leistungen heute

Die mündliche Verhandlung bot erschreckende Einblicke in die Realität der Einrichtung, in der der Kläger wohnt. Es wurde deutlich, dass…

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SG Lüneburg: Anspruch auf Assistenz an Nachmittagen, Wochenenden und des Nachts eines Kindes mit hohem Unterstützungsbedarf, das bei seinen Eltern lebt

Mit Urteil vom 12.2.2025 hat das SG Lüneburg entschieden, dass ein Kind mit einer schweren kognitiven Beeinträchtigung, das bei seinen Eltern lebt, auch außerhalb der Zeiten, in denen es zur Schule geht oder teilstationäre Leistungen in Anspruch nimmt, Anspruch auf umfangreiche Assistenzleistungen hat (SG Lüneburg, 12.2.2025, S 38 SO 9/22). Das Kind war zum Zeitpunkt der Antragstellung 8 Jahre und zum Zeitpunkt des…

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