Bundesteilhabegesetz

zuletzt bearbeitet 25.2.2021

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist kein eigenständiges Stammgesetz, sondern ein Artikelgesetz. Es gibt daher kein neues Gesetzbuch, das „Bundesteilhabegesetz“ hieße. Stattdessen hat das BTHG das SGB IX umfassend reformiert. Viele weitere Gesetze wurden durch das BTHG geändert, unter anderem das SGB XII (Sozialhilfe) und das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die 1962 mit dem Bundessozialhilfegesetz geschaffen worden war, wurde durch das BTHG aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und in ein eigenständiges Leistungsgesetz überführt. Dieses Leistungsgesetz wurde als neuer 2. Teil in das SGB IX aufgenommen. Es trat zum 1.1.2020 in Kraft. Das Recht der Eingliederungshilfe ist ein Schwerpunkt meines rechtswissenschaftlichen Interesses.

Gemeinsam mit Harry Fuchs und Hans-Günther Ritz bin ich Herausgeber des Kommentars SGB IX – Kommentar zum Recht behinderter Menschen, der im Februas 2021 erschienen ist. Harry Fuchs verantwortet den ersten Teil (§§ 1 bis 89). Der dritte Teil (§§ 151 bis 241) liegt in den Händen von Hans-Günther Ritz. Die Verantwortung für das neue Recht der Eingliederungshilfe (2. Teil des SGB IX) liegt bei mir. §§ 90 bis 99 und 101 bis 150 werden von mir kommentiert. Dr. Elke Tießler-Marenda hat § 100 übernommen. Die Kommentierung des 2. Teils umfasst 510 Seite und ist damit die ausführlichste Kommentierung, die bislang zur Verfügung steht.

Mit dem Bundesteilhabegsetz wurde auch das Recht der Werkstätten für Menschen mit Behinderung grundlegend reformiert. Gemeinsam mit Harry Fuchs und Hans-Günther Ritz gebe ich die 6. Auflage des zuletzt von Cramer herausgegebenen Kommentars zum Werkstättenrecht heraus, der 2022 erscheinen soll.

Seit 2017 ist das BTHG auch Schwerpunkt meiner nebenberuflichen Unterrichtstätigkeit.