Oktober 2012

Schriftliches Urteil zur Kraftfahrzeughilfe liegt vor (LSG Stuttgart, 26.9.2012, L 2 SO 1378/11)

Das schriftliche Urteil im Verfahren zur Kraftfahrzeughilfe für eine schwer mehrfachbehinderte junge Frau (siehe Meldung vom 27.9.2012) liegt nun vor. Damit hat ein Sozialgericht erstmals bestätigt, dass die Vorschriften der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe in Übereinstimmung mit Art. 20 UN-BRK – Mobilität – auszulegen sind (Behindertenrechtskonvention, Schattenübersetzung des Netzwerk Art. 3). Das Urteil hat eine kaum zu überschätzende Bedeutung – unter anderem deshalb, weil daraus folgt, dass für…

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Endlich eine Verbesserung der Einkommenssituation der Berufsbetreuer

Siebeneinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten des 2. BtÄndRG verbessert sich die Lage freiberuflicher Betreuer endlich und deutlich: Zum 1.1.2013 soll die Umsatzsteuerplicht für Berufsbetreuer entfallen. Das bedeutet für alle umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer eine deutliche Einkommenssteigerung  [Pressemitteilung BMJ].

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Regelbedarfe ab 2013 festgelegt

Die Regelbedarfsstufen ab 1.1.2013 stehe nun fest. Eine Übersicht über alle Regelsätze, Regelleistungen und Regelbedarfe ab 1.1.2005 stellen wir als Download zur Verfügung. [Übersicht Regelbedarfe]

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Kurze Sendung auf SWR 4 zur Kraftfahrzeughilfeentscheidung des LSG Stuttgart

Am 4.10. hat der SWR das Urteil des LSG (26.9.2012, L 2 SO 1378/11) zur einmaligen Hilfe zur Anschaffung eines Karftfahrzeuges in der kurzen Sendung vorgestellt.

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Der 7. Senat des LSG Stuttgart (Beschluss vom 26.9.12, L 7 SO 3498/12 ER-B) bestätigt und verlängert die Nachtwachenentscheidung des 2. Senates

Nun hatte auch der 7. Senat des LSG Stuttgart und damit der zweite der beiden Sozialhilfesenate des baden-württembergischen Berufungsgerichtes der Sozialgerichtsbarkeit über die Frage zu befinden, ob der Sozialhilfeträger notfalls die Kosten für eine individuelle Nachtwache zu übernehmen hat, um eine nächtliche Fixierung, unter der eine psychisch kranke Betroffene besonders zu leiden hatte, weiterhin entbehrlich zu machen.

Auc…

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Jobcenter erstattet Rücklastschriftgebühren

Wenn das Jobcenter das Arbeitslosengeld II zu spät auszahlt – leider passiert das immer wieder –, kann es dazu kommen, dass Rücklastschriftgebühren anfallen. In unserem Fall berechnete eine Versicherung im Mai 2011 Rücklastschriftkosten von 10 € und die Badenova gleich zweimal von 6,40 €, insgesamt 29,60 €. Wir beantragten für unsere Mandantschaft die Erstattung beim Jobcenter. Nach einem halben Jahr erhoben wir Untätigkeitssklage beim SG Freiburg (§ 88 Abs. 1 SGG, SG Freiburg, AZ: S 13 AS 6851/11). Nach einem weiteren halben Jahr bewilligte das Jobcenter die Übernahme der Gebühren und zahlte 29,60 € aus.

Damit…

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