April 2021

Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts tritt zum 1.1.2023 in Kraft

Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 1.1.2023 in Kraft. Die Dokumente des parlamentarischen Verfahrens finden Sie hier. Das Gesetz wurde auf der Grundlage des Regierungsentwurfs (Bundestagsdrucksache 19/24445) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz (Bundestagsdrucksache 19/27287) verabschiedet. Horst Deinert hat bereits Synopsen erstellt, die auf seiner Website unter den folgenden Links zu finden sind:

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