November 2019
Eingliederungshilfe auch bei umfassender Pflegebedürftigkeit
SG Freiburg, 24.10.2019, S 9 SO 4039/19 ER
Auch eine umfassende Pfegebedürftigkeit steht dem Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nicht entgegen. Eine gesetzliche Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB ist keine im Verhältnis zur Eingliederungshilfe nach dem 6. Kap. des SGB XII vorrangige Leistung.
Außerdem zu den Anforderungen an die Darlegung des Bedarfs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wenn ein Vorschuss auf ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX begehrt wird.
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