Sozialrecht Rosenow – Newsletter 6/25
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
mit meinem letzten Newsletter vom 8.12.2025 habe ich schon auf den Vortrag hingewiesen, den ich morgen an der Katholischen Hochschule zum aktuellen Vorhaben, das Bürgergeld zu reformieren, halten will. Nach dem Vortrag wird etwa eine Stunde Zeit zur Diskussion sein. Was ich am 8.12. noch nicht wusste: Der Vortrag wird gestreamt. Unter diesem Link können Sie Vortrag und Diskussion online hören und sehen (auch im Nachhinein): [Video/Streaming]
Und unter diesem Link steht die pdf-Datei der Präsentation zum Download zur Verfügung: [Praesentation]
Bei der Gelegenheit möchte ich auf eine erfreuliche Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hinweisen. Das LSG hat ein Urteil bestätigt, mit dem die gesetzliche Krankenversicherung verurteilt worden war, die Kosten für ein Therapietandem für einen Menschen mit Behinderungen zu übernehmen. Das könnte auch die Träger der Eingliederungshilfe interessieren, die nachrangig zuständig sind, wenn ein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung nicht besteht [LSG Baden-Württemberg, 24.7.2025, L 2 SO 1152/25].
Der Referentenentwurf für die Reform des Bürgergeldes soll in dieser Woche im Kabinett beraten werden. Tacheles hat die kritischen Punkte herausgearbeitet [Stellungnahme Tacheles]. Wenn das Kabinett den Entwurf beschließt, geht er ins parlamentarische Verfahren. Und hier gilt die alte Regel: Da kommt kein Gesetz so raus, wie es reingegangen ist. Was die Bundesregierung betrifft, fürchte ich, dass sie skrupellos genug ist, um den Referentenentwurf als Regierungsentwurf zu verabschieden. Was den Deutschen Bundestag betrifft, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass er wenigstens die schlimmsten Änderungen verhindert.
Herzlich grüßt
Roland Rosenow