Sozialrecht Rosenow – Newsletter 1/26
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
am 5. März hat der Bundestag das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze verabschiedet. Er ist dabei weitgehend bei dem Entwurf der Bundesregierung geblieben. Die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, der der Bundestag gefolgt ist, enthält nur wenige Änderungen.
Die Reform bedeutet einen grundlegenden Richtungswechsel im Recht der Grundsicherung. Die Reform durch das Bürgergeldgeldsetz vom 16.12.2022 reagierte nicht nur auf das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2029, sondern war immerhin ein erster, zaghafter Schritt hin zu einer Armutspolitik, die aufhört Menschen in Armutslagen als Feinde zu behandeln und damit alles noch viel schlimmer zu machen. Die Reform, die jetzt verabschiedet wurde, hinterlässt ein Grundsicherungsrecht, das sich rücksichtloser gegen Menschen in Armut richtet als das gesamte Fürsorge- und Sozialhilferecht in Deutschland seit 1945.
Im ersten Schritt geht es nun darum, das neue Gesetz zu verstehen und zu interpretieren. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es noch ein paar Tage dauern. Daher habe ich auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des Beschlusses des Bundestages eine Synopse erstellt, die das neue SGB II vollständig enthält und alle Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz kenntlich macht. Auf meiner Website finden Sie die wichtigsten Dokumente im Gesetzgebungsverfahren.
Ich nehme die Verabschiedung der Reform zum Anlass, um auf ein etwa 20-minütiges Interview hinzuweisen, das ich am 19. Dezember 2025 Radio Dreyeckland gegeben habe. Die Frage liegt ja nahe, ob und inwieweit die Reform gegen die Verfassung verstößt. Zu dieser Frage und zu den jüngeren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Existenzsicherung habe ich in dem Interview ein paar Worte gesagt.
Außerdem möchte ich noch einmal auf meinen Vortrag an der Katholischen Hochschule zum neuen Sanktionsrecht am 17. Dezember 2025 hinweisen, der auf der Website der Hochschule weiterhin als Video zur Verfügung steht. Hier habe ich mich auch mit der Geschichte des Sanktionsrechts auseinandergesetzt. Das ist interessant: Das Sanktionsrecht des Bundessozialhilfegesetzes von 1961 war deutlich härter als das der Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924. Die Sanktionen des Sozialhilferechts wurden in den 1990er Jahren verschärft, eine Reaktion auf die hohe Arbeitslosigkeit dieser Zeit. Die Sanktionen der ursprünglichen Hartz IV-Reform von 2003 gingen viel weiter als das Fürsorge- und Sozialhilferecht zuvor. Diese wurden nur anderthalb Jahre später durch eine Koalition von CDU und SPD radikalisiert. Jetzt hat eine neue Koalition dieser beiden Parteien auch das übertroffen.
Sozialpolitik hat zurzeit einen schweren Stand. Als sich vor zwei Jahren abzeichnete, dass die SPD, der ich immerhin sechzehn Jahre lang angehört hatte, in der Migrations- und der Sozialpolitik ohne zu zögern, ohne ernsthafte Debatten in der Partei, dieselben Fehler macht, ja darüber hinausgeht, die sie 1992 in der Migrationspolitik und 2003 und 2006 in der Sozialpolitik gemacht hatte, bin ich schließlich ausgetreten, um der einzigen Partei beizutreten, die mir aus sozialpolitischer (und anderer) Perspektive wählbar erscheint: den Grünen.
Ich erinnere daran, dass die Hartz IV-Reform, wie sie zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, keineswegs so krass war wie ihr Ruf. Die 100%-Sanktion, die Partnerkindereinstandpflicht, das „Umzugsverbot“, das „Auszugsverbot“ für junge Volljährige und viele andere Regelungen, die die Hartz IV-Reform völlig zu Recht in Verruf gebracht haben, gehen nicht auf die rotgrüne Koalition zurück, sondern wurden erst mit dem Fortentwicklungsgesetz vom 20.7.2006 ergänzt. Das war bereits die Zeit der großen Koalition, die man vielleicht nicht mehr „groß“ nennen sollte, aus unterschiedlichen Gründen.
Wenn die SPD mit den Konservativen koaliert, verrät sie die Interessen von Menschen in prekären Lebenslagen. Ein Verrat ist das deshalb, weil die SPD ja gerne behauptet, die Interessen Benachteiligter zu vertreten. Aber man kann sich natürlich auch mit einem Nettoeinkommen von 3.000 € im Monat benachteiligt fühlen. Nach oben sind da keine Grenzen gesetzt. Bekanntlich zählt sich der Bundeskanzler, der über ein zweimotoriges Privatflugzeug verfügt, dessen Listenpreis runde 900.000 € beträgt, zum Mittelstand.
Morgen ist in Baden-Württemberg übrigens Landtagswahl. In der aktuellen Gemengelage wäre es wirklich gut, wenn es dabei bliebe, dass die Grünen den Ministerpräsidenten stellen.
Herzlich grüßt
Roland Rosenow
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Roland Rosenow
Rheinstr. 6
79232 March