Sozialrecht Rosenow – Newsletter 1/25
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
in den vergangenen zwei Jahren stand meine Arbeitsbelastung dem Verfassen von Newslettern leider entgegen. Aktuelle politische Entwicklungen sind jetzt Anlass, wieder einen Newsletter zu schreiben.
1. BAGüS fordert Rückabwicklung des BTHG
Die Koalitionsverhandlungen haben begonnen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger hat das zum Anlass genommen, Forderungen nach einer „Reform“ des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu formulieren, die nichts anderes sind als die Forderung nach der Rückkehr zur anstaltlichen Tradition der Eingliederungshilfe.
Die Widerstände gegen die Umsetzung des BTHG sind stark. Da überrascht es nicht, dass manche den aktuellen Rechtsruck nutzen wollen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu beschneiden. Ich habe eine Stellungnahme zum Forderungspapier der BAGüS verfasst, die Sie auf meiner Website finden oder als pdf-Datei herunterladen können. Ich freue mich, wenn meine Überlegungen sie überzeugen und Sie die Stellungnahme weiter verbreiten.
2. SG Freiburg attestiert dem Träger der Eingliederungshilfe Systemversagen
Mit einer – wie ich finde – spektakulären Eilentscheidung, die bereits am 14.8.2024 erging, kommt das Sozialgericht (SG) Freiburg zu dem Ergebnis, dass im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Bezug auf die Versorgung von bestimmten Menschen mit schweren Beeinträchtigungen Systemversagen vorliegt [SG Freiburg, 14.8.2024, S 7 SO 2989/23 ER].
Das SG ordnete an, dass der Träger der Eingliederungshilfe – zusätzlich zur Übernahme der Kosten der besonderen Wohnform – eine individuelle Assistenz im Umfang von drei Stunden täglich an Tagen, an denen der Antragsteller die Förder- und Betreuungsgruppe besucht, und im Umfang von neun Stunden an allen anderen Tagen bewilligt.
Das SG führt aus:
„Ein Systemversagen liegt erst dann vor, wenn der bestehende Bedarf von der Einrichtung überhaupt nicht gedeckt werden kann […]. So dürfte es hier aktuell liegen, wenn der Beigeladene für den Antragsteller keinen Leistungstyp bereitstellen kann, der seinem Bedarf gerecht wird.“
Der Beschluss ist rechtskräftig. Beschwerde wurde nicht eingelegt.
3. Fortbildung zum persönlichen Budget
Im Rahmen meiner Tätigkeit für das Projekt RechtSo! in Emmendingen habe ich am 3.7. des vergangenen Jahres an einer Fortbildung zum persönlichen Budget mitgewirkt. Wir haben aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung betrachtet und erörtert, wie wir diesen Entwicklungen am besten begegnen können. Die Fortbildung steht als Video zur Verfügung. Dazu gibt es einen umfangreichen Materialordner, der ebenfalls zur Verfügung steht.
Auch wenn wenig darauf hindeutet, dass das 2025 besser wird als 2024 war: Lassen Sie sich die Zuversicht nicht nehme! Damit zitiere ich natürlich die Kampagne von Robert Habeck, was nahe liegt, denn die sozial- und migrationspolitischen Irrwege, die SPD in den vergangenen beiden Jahren gegangen ist, haben meine Schmerzgrenze entschieden überschritten, was dazu führte, dass ich die SPD verlassen habe und Mitglied der Grünen wurde.
Herzlich grüßt
Roland Rosenow
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Roland Rosenow
Rheinstr. 6
79232 March