Entwurf des BMAS für ein Bürgergeld-Gesetz und Synopse SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf für ein „Bürgergeld-Gesetz” vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll vor allem das SGB II reformiert werden. Das Ministerium will „Hartz IV” hinter sich lassen und die Leistungen zur Existenzsicherung für Erwerbslose und ihre Angehörigen neu rahmen. Der Begriff „Bürgergeld” soll die bisherigen Begriffe „Arbeitslosengeld II” und „Sozialgeld” – aber auch den umgangssprachlichen Begriff „Hartz IV” – ablösen.

Die Reform soll zugleich das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019 umsetzen (BVerfG, Urteil vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16, s.a. Meldung vom 6.11.2019, weitere Infos zum Urteil). Der Entwurf sieht weiterhin Sanktionen vor, die als „Leistungsminderung” bezeichnet werden, hält sich aber an die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 5.11.2019 gezogen hat.

Hier finden Sie den Referentenentwurf für ein Bürgergeld-Gesetz. Weil dieser Entwurf so kaum lesbar ist, stelle ich eine Synopse zu Art. 1 des RefE Bürgergeld-Gesetz zur Verfügung: Synopse SGB II. Der Entwurf sieht ein Artikelgesetz vor, also ein Gesetz, das eine Reihe von Gesetzen ändert. Artikel 1 enthält die Änderungen des SGB II.

Das BMAS hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Entwurf erarbeitet, der zwar bekannt, aber nicht mehr offiziell veröffentlicht wurde, siehe Meldung vom 19.1.2021.

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