Leistungen der Pflegeversicherung

Zuletzt bearbeitet 08.01.2016

Das Recht der Pflegeversicherung (SGB XI) wurde in der jüngsten Vergangenheit mehrfach reformiert, zuletzt durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG), das zum 1.1.2013 in Kraft trat, und durch das 1. Pflegestärkungsgesetz (PSG I), das zum 1.1.2015 in Kraft trat. Das 2. Pflegestärkungsgesetz wurde angekündigt.

Seit Inkrafttreten des PNG umfasst das SGB XI auch Leistungen für Personen, deren "Alltagskompetenz" eingeschränkt ist – auch wenn sich aus dem Pflegebedarf keine Pflegestufe ergibt. Für diese Gruppe hat sich der Begriff "Pflegestufe 0" eingebürgert. Damit gibt es jetzt insgesamt fünf Stufen des Leistungsumfangs:

"Pflegestufe 0": Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
"Pflegestufe IV": Härtefallregelung

Ich stelle hier eine aktuelle Übersicht über alle Leistungen der Pflegeversicherung für alle fünf Abstufungen des Leistungsumfangs und über Leistungen für Pflegepersonen zur Verfügung. Das PSG 2 ist noch nicht berücksichtigt:
Übersicht Leistungen der Pflegeversicherung