Sozialrecht Rosenow – Newsletter 9/2021
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
nun kommt in kurzer Folge ein dritter Newsletter zum Thema Sanktionen nach § 1a AsylbLG. Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht, muss man das ernst nehmen – auch dann, wenn unschlüssig erscheint, was es sagt. Daher habe ich mich im Anschluss an meine Meldung zum Beschluss des BVerfG vom 12.5.2021, 1 BvR 2682/17 (Newsletter 8/2021) noch einmal mit der Begründung des Beschlusses vom 12.5.2021 befasst. Das Ergebnis ist ein kleiner Aufsatz, den ich erst einmal nur auf meiner Website publiziert habe, weil mir daran gelegen ist, den Text schnell zu veröffentlichen. Sie finden den Text unter diesem Link:
Grundrechte hinter Stacheldraht. Das BVerfG zu § 1a AsylbLG
Ich freue mich, wenn Sie den Text weiter empfehlen.
Herzlich grüßt
Roland Rosenow
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