Sozialrecht Rosenow – Newsletter 4/19
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
kurz vor Weihnachten noch einmal ein kurzer Newsletter mit zwei Themen.
Zum ersten eine Korrektur: In meinem letzten Newsletter ist mir ein Zahlendreher unterlaufen. Der Regelsatz der Stufe 2 beträgt ab 1.1.2020 nicht 398 € (wie ich geschrieben hatte), sondern 389 €. Alle Regelsätze seit 2005 finden Sie hier: https://sozialrecht-rosenow.de/regelbedarfe.html
Zum zweiten übersende ich einen Artikel, der sich mit den Sanktionen nach dem SGB II ("Hartz IV") und dem aktuellen Urteil zu den Sanktionen des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzt (Urteil vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16). Der Text ist in spw 6/2019 erschienen. Ich möchte damit zugleich auf spw – Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft (www.spw.de) – aufmerksam machen; sehr lesenswert, sechs Hefte pro Jahr, im Abonemment für 37 € pro Jahr (nicht etwa pro Heft).
Herzlich grüßt
Roland Rosenow
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Ergänzend weise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Website hin:
https://www.sozialrecht-rosenow.de/datenschutz.html
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