Sozialrecht Rosenow – Newsletter 2/2021
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
was lange währt, wird endlich ein Buch: Heute ist unser Kommentar zum Recht behinderter Menschen im Beck-Verlag erschienen. Er ist mit insgesamt 1.831 Seiten deutlich umfangreicher geworden als zunächst geplant. Das wirkt sich leider auch auf den Preis aus, der nun 159 € beträgt. Dafür gibt es eine Kommentierung des ganzen SGB IX und des BGG. Die Kommentierung der Eingliederungshilfe dürfte die ausführlichste sein, die im Moment zu haben ist. Heute möchte ich auf dieses Buch, eine weitere Veröffentlichung und auf den Stand der Reform des Rechts der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen.
SGB IX – Kommentar zum Recht behinderter Menschen
Wenn man Vorschriften kommentiert, versucht man, sie zu verstehen. Dazu stellt man Fragen an das Recht. Vielleicht die interessanteste Erfahrung, die ich im Zuge der Arbeit an unserem Kommentar gemacht habe, betrifft diese Fragen. Welche Fragen man stellt, hängt von der Perspektive ab, aus der man Fragen stellt. Aus der Perspektive eines Sozialgerichts stellen sich ganz andere Fragen als aus der Perspektive einer Behörde oder der Perspektive eines Leistungserbringers.
Die gerichtliche Perspektive ist von den Verfahren geprägt, die Gerichte erreichen. Das Gericht muss eine Entscheidung treffen und die Verfahren zur Erledigung bringen. Fragen, die nie ein Gericht erreichen, stellen sich aus dieser Perspektive nicht. Behörden entscheiden über Anträge, die bei ihnen eingehen, und meistens auf der Grundlage der Leistungsangebote, die sie selbst auf dem Wege des Abschlusses von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geschaffen oder doch mitgestaltet haben. Ihre Perspektive ist maßgeblich von dem Interesse geprägt, in dem Konflikt zwischen der obligaten Forderung, Ausgaben zu minimieren, auf der einen und dem Bestreben, gesetzlichen Anforderungen zu genügen, auf der anderen Seite zu bestehen. Die Perspektive der Leistungserbringer ist von ihrer unternehmerischen Situation geprägt. Sie befinden sich in einem strukturellen Konflikt um Anforderungen und Kosten mit den Leistungsträgern und sehen sich hohem Druck ausgesetzt, was oft dazu führt, dass sie strukturkonservativ agieren. Das kann dazu führen, dass sie sich weniger dafür interessieren, welche Veränderungen das neue Recht der Eingliederungshilfe verlangt, und mehr dafür, inwieweit das neue Recht es ermöglicht, bestehende Strukturen zu erhalten.
Die Fragen, die ich an das neue Recht der Eingliederungshilfe stelle, speisen sich aus der einer weiteren Perspektive: der der Leistungsberechtigten, die ich viele Jahre lang vertreten habe – acht Jahre als freiberuflicher Betreuer und 11 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien. Diese Perspektive unterscheidet sich stark von den oben genannten institutionellen Perspektiven und führt zu ganz anderen Fragen an das Recht und damit zu anderen Antworten. Doch das heißt nicht etwa, dass diese Antworten im Widerspruch zu Antworten stehen müssten, die sich aus den institutionellen Perspektiven stellen. Das kommt vor – ist aber eher die Ausnahme. Oft führt sie zu Antworten, nach denen eine institutionelle Perspektive gar nicht fragt, und damit zu einem erweiterten Blick auf das Recht.
Auch wenn es sicher unterhaltsamere Lektüren gibt als juristische Kommentare, würde mich freuen, wenn diese Gedanken Ihre Neugier aus unser Buch wecken könnten.
Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist auf dem Weg. Der Regierungsentwurf liegt als Bundestagsdrucksache 19/26107 vor. Der Bundesrat hat am 12.2.2021 Stellung genommen (Bundesratsdrucksache 5/21 (B)). Am 22.2.2021 hat der Familienausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung durchgeführt (Videoaufzeichnung und Dokumente). Wenn alles nach Plan verläuft, wird der Familienausschuss Ende März eine Beschlussvorlage erstellen. Unmittelbar danach soll der Bundestag das Gesetz verabschieden. Der Bundesrat könnte noch im Mai zustimmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat sich mit einer kurzen und prägnanten Stellungnahme zum aktuellen Stand des Verfahrens geäußert.
Kumulation der Missverständnisse – Zu § 28a SGB VIII in der Fassung des Regierungsentwurfs für ein neues Kinder- und Jugendstärkungssetz
Unter diesem Titel habe ich mich mit einem Aspekt des Regierungsentwurfs für das KJSG auseinandergesetzt. Der Text steht als Beitrag D1-2021 vom 28.1.2021 unter www.reha-recht.de; 28.1.2021 kostenlos zur Verfügung.
Herzlich grüßt
Roland Rosenow
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