Sozialrecht Rosenow – Newsletter 2/16 - 27.11.2016
Sozialrecht Rosenow – Newsletter 2/16 - 27.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
für das Recht der Leistungen für Menschen mit einer Behinderung ist 2016 ein Jahr großer Reformen. Das Pflegestärkungsgesetz 2, das schon 2015 verabschiedet wurde, tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Im Jahr 2016 steht das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Mittelpunkt. Das Pflegestärkungsgesetz 3 steht kurz vor der Verabschiedung.
Das BTHG soll, so die Bundesregierung in der Begründung, zum einen die "Ausgabendynamik" in der Eingliederungshilfe begrenzen. Gleichzeitig soll das Gesetz die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im neuen Recht der Eingliederungshilfe besser berücksichtigen – um es einmal vorsichtig zu formulieren. Das BTHG soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ob und inwieweit es die Vorgaben der tatsächlich berücksichtigt, ist hochumstritten. Dies spiegelt sich in den Stellungnahmen zum BTHG (Übersicht Stellungnahmen zum BTHG).
Die Praxis der Teilhabeleistungen wird nicht nur durch die materiellen Vorgaben des Rechts der Eingliederungshilfe, sondern auch – in hohem Maß – durch das Leistungsvereinbarungsrecht bestimmt. In der Anlage übersende ich einen aktuellen Aufsatz, der die Änderungen im Leistungsvereinbarungsrecht der Eingliederungshilfe durch das BTHG untersucht und bewertet. Gleichzeitig möchte ich damit auf das aktuelle Heft der Zeitschrift RP-Reha hinweisen, das unter dem Titel Bundesteilhabegesetz – Fortschritt oder Rückschritt? Beiträge versammelt, die sich mit dem BTHG auseinandersetzen.
Viele Grüße aus der March,
Roland Rosenow
Roland Rosenow
Rheinstr. 6
79232 March
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