SGB XIV - Recht der sozialen Entschädigung - verabschiedet

Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes verabschiedet. Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zugestimmt. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechtes ist eine der größten sozialrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Das soziale Entschädigungsrecht war im Laufe der Jahrzehnte immer unübersichtlicher geworden. Während der ersten Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg stand die Kriegsopferentschädigung im Vordergrund. Heute spielt sie die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, die bislang durch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt wird, eine viel größere Rolle. Mit dem Reformgesetz wird ein neues Buch im Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Das soziale Entschädigungsrecht wird hier zusammengefasst. Im Gegenzug sollen das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und viele andere Gesetze entfallen. Die Entschädigungsleistungen werden deutlich erhöht. Berechtigt sind künftig auch Opfer psychischer Gewalt. Der Zugang zu Leistungen von Opfern sexualisierter Gewalt wird deutlich verbessert, insbesondere durch neue Beweiserleichterungen. Neu ist auch ein System schneller Hilfen, das Traumaambulanzen umfasst, die niedrigschwellig sofort zur Verfügung stehen. Die Reform tritt erst zum 1.1.2024 in Kraft. Die schnellen Hilfen (Traumaambulanzen) werden vorgezogen. Sie stehen 2021 zur Verfügung.

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