Pressemeldung zum Thema "Mietobergrenzen" im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Seit Jahren ist umstritten, bis zu welcher Höhe der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und das Jobcenter des Landkreises Empfängern von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und von Sozialhilfe ihre Kosten für die Unterkunft erstatten müssen. Laut Gesetz müssen die Mieten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen werden – aber nur, soweit diese Höhe „angemessen“ ist. [Der ganze Text als PDF]

Zurück
Alle Meldungen