Neues Heimrecht für Baden-Württemberg in Kraft
Zum 31.5.2014 ist das baden-württembergische Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG) in Kraft getreten. Das Gesetz löst das baden-württembergische Heimgesetz aus dem Jahr 2009 ab und trifft vor allem neue Regelungen für ambulante Wohnformen und Wohngruppen. Für viele Wohnformen, die bislang ohne staatliche Aufsicht waren, ist nun die Heimaufsicht zuständig. [WTPG]