Nachtwachenurteil rechtskräftig

Das Urteil des LSG Baden-Württemberg zur nächtlichen persönlichen Assistenz im Pflegeheim als ergänzende Leistung vom 8.7.2015, L 2 AS 1431/13 (unsere Meldung vom 18.7.2015) ist rechtskräftig. Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG wurde nicht eingelegt. Die Frist dafür ist verstrichen.

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