"Nachtwachenbeschluss" des SG Freiburg durch das LSG Stuttgart bestätigt

Mit Beschluss vom 19.3.2012 hat das LSG Baden-Württemberg die Eilentscheidung des SG Freiburg vom 15.12.2011 – Übernahme der Kosten einer Nachtwache durch den Sozialhilfeträger zur Vermeidung einer nächtlichen Fixierung – bestätigt. Diese Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben. Sie setzt letztlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte konsequent fort (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.3.2012, 2 BvR 882/09). Das Verfahren und auch die aktuelle Entscheidumng des LSG ist auf unserer Website dokumentiert.

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