EU-Kommission bestätigt die Rechtsauffassung des SG Berlin in Sachen "Hartz-IV" für EU-Ausländer

Die EU-Kommission hat in einem Verfahren vor dem EuGH Stellung zu § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II genommen. Nach dieser Vorschrift sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, vom Anspruch auf ALG II und Sozialgeld ausgeschlossen. Die EU-Kommission kommt (wie zuvor zB das SG Berlin, s. Meldung vom 12.12.2013) zum Ergebnis, dass § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II gegen vorrangiges europäisches Recht verstößt. [mehr]

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