Entwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes liegt vor

Die Bundesregierung möchte noch in dieser Legislaturperiode die Richtlinie der EU zur Barrierefreiheit umsetzen. Der European Accessibility Act (EAA) – Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – trat am 28.6.2019 in Kraft. Richtlinien der EU sind in der Regel nicht unmittelbar anzuwenden. Sie müssen innerhalb einer Frist, die die Richtlinie festlegt, in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Der EAA muss bis zum 28.6.2022 umgesetzt werden. Das Umsetzungsgesetz muss aber erst ab dem 28.7.2025 angewendet werden [Infos zum EAA].

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung – das Barrierefreiheitsgesetz – vorgelegt und das Anhörungsverfahren eingeleitet

Zurück
Alle Meldungen