Eilentscheidung des SG Freiburg

Kostenübernahme einer Nachtwache zur Vermeidung nächtlichen Festbindens an das Bett in einem Pflegheim: Das SG Freiburg hat in einem hervorragend begründeten Beschluss diegrundrechtliche Relevanz sogenannter "unterbringungsähnlicher Maßnahmen" (§ 1906 Abs. 4 BGB) herausgearbeitet und entschieden, dass notfalls eine Nachtwache finanziert werden muss, um einen schweren Grundrechtseingriff zu vermeiden.

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