"BTHG-Reparaturgesetz" vom Bundestag verabschiedet

Kurz vor dem Inkrafttreten des 2. Teils des SGB IX, das das durch das BTHG grundlegend reformierte Recht der Eingliederungshilfe enthält, sollen einige Vorschriften des SGB IX, des SGB XII und anderer Gesetze noch einmal geändert werden. Das "Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften" wurde am 17.10.2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, die voraussichtlich erteilt werden wird [Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens]. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 8.11.2019 vorgesehen.

Das sogenannte "BTHG-Reparaturgesetz" ändert die § 49 Abs. 8, § 60 Abs. 2, § 71 Abs. 4, § 113 Abs. 5, § 115, § 136 Abs. 1 & 2, § 137 Abs. 4, § 138 Abs. 4, § 139, § 141 Abs. 1, § 142 Abs. 1 bis 4, § 197 Abs. 2 des SGB IX. Die wichtigste Änderung m SGB XII ist wohl die Neufassung von § 42a SGB XII. Auch eine Änderung des SGB II ist enthalten.

Erst im parlamentarischen Verfahren wurden Änderungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes eingefügt, die die §§ 7, 8, 9, 10 und 14 WBVG betreffen und die alle im Zusammenhang mit dem 2. Teil des SGB IX (Eingliederungshilfe) stehen.

Entwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/11006)

Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestagsdrucksache 19/14120)

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