Persönliches Budget im einstweiligen Rechtsschutz

SG Braunschweig, 13.11.2013, S 31 KR 467/13 ER

Das persönliche Budget (§ 17 SGB IX) ist eine Geldleistung i.S.v. § 42 SGB I. Wenn eine Zielvereinbarung nicht zustande kommt, weil die Höhe des Budgets streitig ist, liegt ein Fall des § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB I vor. Unter der Voraussetzung, dass ein Vorschuss rechtzeitig beantragt wurde, besteht nach Maßgabe dieser Vorschrift ein Rechtsanspruch auf einen angemessenen Vorschuss auf das persönliche Budget, der im Eilverfahren nach § 86b Abs. 2 SGG geltend gemacht werden kann.

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