Veröffentlichung auf unserer Website zu Mietkautionsdarlehen

Seit der Hartz-IV-Reform zum 1.4.2011 verlangen die Leistungsträger regelmäßig die Tilgung von Mietkautionsdarlehen aus der laufenden Leistung. Das kann nicht richtig sein, den aus dem Regelsatz kann niemand ein Mietkautionsdarlehen aufbringen.

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