Leistungen nach dem SGB II für EU-Ausländer

In dem Verfahren wegen des Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II für EU-Ausländer, das das Bundessozialgericht dem EuGH vorgelegt hat (C-67/14), hat der Generalstaatsanwalt der EU im März seine Stellungnahme vorgelegt. Der Generalstaatsanwalt (dem der EuGH oft folgt) schlägt eine differenzierte Beurteilung vor. Zu den Einzelheiten siehe die Meldung bei juris: [juris-Meldung zur Stellungnahme des Generalstaatsanwalts]

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