2015
Urteil: Keine Umgehung des kinder- und jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses durch ein Sozialraumbudget
VG Hamburg, 10.12.2015, 13 K 1532/12
Es ist nicht zulässig, Leistungsvereinbarungen nach §§ 77, 78b SGB VIII durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen, soweit dadurch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe betroffen sind, auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht. Ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der durch ein solches Budget übergangen wird, hat uU einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
siehe auch:
Meldung vom 11.04.2016
Urteil: Mindestkostenbeitrag bei Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Auch im Fall einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist der Mindestkostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes nach § 7 Nr. 1 Kostenbeitragsverordnung festzusetzen. Diese Vorschrift gilt zwar dem Wortlaut nach nur für Leistungen, während die Inobhutnahme in der Nomenklatur des SGB VIII eine "Maßnahme" ist. Der durch das SGB VIII legal defineirte Begriff der Leistung ist jedoch im Kostenbeitragsrecht der §§ 90 ff. SGB VIII nicht anzuwenden. Das Kostenbeitragsrecht verwendet vielmehr einen eigenen Leistungsbegriff, der sich an der im allgemeinen…
Weiterlesen … Urteil: Mindestkostenbeitrag bei Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Urteil: Kostenübernahme für eine persönliche Nachtwache neben den regulären Pflegeheimkosten
LSG Stuttgart, 08.07.2015, L 2 SO 1431/13
Im Einzelfall kann neben dem Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Pflegeheim (im Rahmen der sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege) Anspruch auf Übernahme der Kosten einer persönlichen Assistenz durch den Sozialhilfeträger bestehen (hier: persönliche Nachtwache, monatliche Kosten neben dem Heimentgelt 6.166 €). Ein solcher Einzelfall ist zB dann gegeben, wenn der Betroffene wegen krankheitsbedingter Besonderheiten seines Verhaltens ohne die zusätzliche Assistenz fixiert werden…